Die Bahn hat ihre Nutzungsbedingungen für die DB Lounges (9.6.2017) geändert. In Hamburg gibt es jetzt keinen 1. Klasse Bereich mehr, dafür einen „bahn.comfort first-Bereich„. Für diesen gibt es jetzt drei Zugangsberechtigungen:
- „als bahn.bonus comfort-Kunde mit gültigem Fahrschein 1. Klasse
- mit Fernverkehrsfahrschein 1. Klasse im Tarif Flexpreis
- mit BahnCard 100 First.
Alle weiteren Kunden mit 1. Klasse-Fahrscheinen erhalten weiterhin Zugang zur DB Lounge, werden aber in den comfort-Bereich gebeten.“
Neu ist ebenfalls, dass BahnCard 100 First-Inhaber nun auch eine Begleitperson in den 1. Klasse-Bereich mitnehmen darf. „Als BahnCard 100 First-Inhaber hat auch Ihre Begleitperson Zutritt zu unseren exklusiven 1. Klasse-Bereichen.“
Update (zwei Wochen später): Die Nutzungsbedingungen wurden wiederum geändert, nun darf man wieder keine Begleitperson in den 1. Klasse-Bereich mitnehmen: „Die 1. Klasse-Bereiche sowie der bahn.comfort first-Bereich sind ausgenommen. Ihre Begleitperson hat ausschließlich gemeinsam mit Ihnen Zutritt zu den DB Lounges.„