Das Finanzgericht Nürnberg (FG Nürnberg, Urteil vom 11.08.2011; Az.: 4 K 258/10) hatte sich in dem Urteil u.a. mit der Absetzbarkeit einer BahnCard 100 First für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte befasst. Zunächst war in zahlreichen Presseveröffentlichungen (u.a. Rheinpfalz) zu lesen: „Wer mit der Bahn zur Arbeit fährt und dafür eine Jahreskarte der Bahn nutzt, kann 4500 Euro als Werbungskosten für die Fahrten absetzen. Das gilt auch dann, wenn die Kosten für das Erste-Klasse-Ticket deutlich höher sind, wie das Finanzgericht Nürnberg entschied.“
Mittlerweile gibt es jedoch entsprechende fachkundige Kommentare zu diesem Urteil, die bei entsprechendem Nachweis die Absetzbarkeit der Kosten oberhalb der Entfernungspauschale von 4.500 Euro unterstreichen. So schreibt LM Leinauer Müller & Partner z.B.: Weiterlesen ‚BahnCard 100 First für Pendler auch über 4.500 Euro steuerlich absetzbar‘